Nebensignale (Ne), (So – DV 301) [301.1401]


1. Signal Ne 1 – Trapeztafel

(1) Bedeutung

Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben.

(2) Beschreibung

Eine weiße Trapeztafel mit schwarzem Rand an schwarz und weiß schräg gestreiftem Pfahl.

(3)

(bleibt frei)

(4) Aufstellung

Bei den Eisenbahnen des Bundes steht die Trapeztafel vor Bahnhöfen ohne Einfahrsignale.

Auf Strecken mit Zugleitbetrieb kann sie auch vor anderen Zuglaufstellen stehen.

An Gleisen entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung kann die Trapeztafel aufgestellt sein, wenn dort kein gültiges Haupt– oder Sperrsignal vorhanden ist. Sie ist dann mit einer Kilometerangabe ergänzt.

Bei den NE bestimmt der Betriebsleiter, wo die Trapeztafel aufgestellt ist.

(5) Beleuchtung

Bei den Eisenbahnen des Bundes bestimmt der Eisenbahninfrastrukturunternehmer – bei den NE der Betriebsleiter –, wo bei ungünstigen Sichtverhältnissen das Signal rückstrahlend oder bei Dunkelheit beleuchtet ist.


2. Signal Ne 2 – Vorsignaltafel

(1) Bedeutung

Kennzeichnung des Standorts eines Vorsignals.

(2) Beschreibung

Eine schwarzgeränderte weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren.

(3) Dreibegriffiges Formvorsignal (DV 301)

Als Kennzeichnung des Standorts eines dreibegriffigen Formvorsignals im Geltungsbereich der DV 301 kann über der Vorsignaltafel eine dreieckige, schwarzgeränderte, weiße Tafel mit einem schwarzen Punkt angebracht sein.

(4) Aufstellung

Das Signal steht in der Regel unmittelbar vor einem Vorsignal.

Vor einem Lichtvorsignal an einem Lichthauptsignal, vor einem Lichthauptsignal mit Vorsignalfunktion und vor einem Vorsignalwiederholer ist es nicht aufgestellt.

(5) Über dem Gleis

Bei einem über dem Gleis angebrachten Vorsignal befindet sich die Vorsignaltafel über oder unter dem Signal.

(6) Vorsignaltafel alleinstehend

Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen

  • a) anstelle eines Vorsignals zur Kennzeichnung des Bremswegabstandes der Strecke vor einem Hauptsignal, einem Lichtsperrsignal oder einer Trapeztafel,

  • b) als Hinweis auf ein Vorsignal, das sich abweichend von Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 an einem anderen Standort befindet, wenn Bauzustände dies erfordern. Dies ist in der La oder bei NE-Bahnen in einer betrieblichen Anweisung des Betriebsleiters bekannt gegeben. Ein unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 2 weist auf ein Vorsignal hin, das

    • unmittelbar links,
    • in einem größeren Abstand rechts oder
    • ein Gleis weiter rechts

    vom befahrenen Gleis steht. Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 2 weist auf ein Vorsignal hin, das

    • entweder rechts oder
    • ein Gleis weiter rechts

    vom befahrenen Gleis steht. Das Signal Ne 2 wird nicht aufgestellt für Vorsignale am Standort von Hauptsignalen, wenn für das Hauptsignal ein Signal Ne 4 aufgestellt ist.

(7)

(bleibt frei)

(8) Beleuchtung

Bei Bauzuständen und wenn der Betrieb es erfordert, ist das Signal Ne 2 rückstrahlend oder beleuchtet.

(9) Verkürzter Vorsignalabstand

Ist der Abstand des Vorsignals oder der nach Absatz 6b) aufgestellten Vorsignaltafel vom zugehörigen Signal um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, trägt die Vorsignaltafel auf dem oberen Rand ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.

Bei beschränktem Raum kann es vor der Vorsignaltafel stehen.

Die Kennzeichnung entfällt bei Vorsignalen, die mit einem weißen Zusatzlicht oder nach den Absätzen 10 und 11 gekennzeichnet sind.

(10)

Zur Kennzeichnung des Standorts eines im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke stehenden zweibegriffigen Formvorsignals oder Lichtvorsignals im Geltungsbereich der DV 301, das nicht mit einem weißen Zusatzlicht oder nach Absatz 9 gekennzeichnet ist, kann eine schwarzgeränderte, weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, deren Spitzen durch einen schwarzen Ring verdeckt sind, aufgestellt sein.

(11)

Zur Kennzeichnung des Standorts eines im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke stehenden dreibegriffigen Formvorsignals im Geltungsbereich der DV 301, das nicht nach Absatz 9 gekennzeichnet ist, ist eine schwarzgeränderte, weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, deren Spitzen durch einen schwarzen Ring verdeckt sind, und darüber eine dreieckige, schwarz geränderte, weiße Tafel mit einem schwarzen Punkt aufgestellt.

(12) Vorsignalmastschild (DV 301)

Lichtvorsignale können im Geltungsbereich der DV 301 anstatt mit der Vorsignaltafel mit einem Vorsignalmastschild gekennzeichnet sein.

Ein mit der Spitze nach unten weisendes gelbes Dreieck.

Das Mastschild ist rückstrahlend.

(13) Lichthauptsignale mit Vorsignalfunktion

Lichthauptsignale, die zugleich Vorsignalfunktion besitzen, können zusätzlich zum weiß-rot-weißen Mastschild mit dem Mastschild mit dem mit der Spitze nach unten weisenden gelben Dreieck gekennzeichnet sein.

Das Mastschild mit dem gelben Dreieck ist dann grundsätzlich unter dem weiß-rot-weißen Mastschild angeordnet.


3. Signal Ne 3 – Vorsignalbaken

(1) Bedeutung

Ein Vorsignal ist zu erwarten.

(2) Beschreibung

Mehrere aufeinanderfolgende viereckige weiße Tafeln mit einem oder mehreren nach rechts steigenden schwarzen Streifen, deren Anzahl in der Fahrtrichtung abnimmt.

Bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter können zusätzlich rückstrahlende weiße Streifen erscheinen, deren Anzahl und Anordnung den schwarzen Streifen entspricht.

(3)

Vorsignalbaken sind hohe rechteckige Tafeln; bei beschränktem Raum werden niedrige rechteckige oder quadratische Tafeln aufgestellt.

(4)

Das Signal kann auch zur Ankündigung einer allein stehenden Vorsignaltafel aufgestellt sein.

(5) Aufstellung

Vorsignalbaken stehen in der Regel nur auf Hauptbahnen.

(6)

Es stehen in der Regel drei, in Ausnahmefällen auch weniger oder bis zu fünf Baken vor dem Vorsignal.

Die in der Fahrtrichtung letzte Bake steht 100 m vor dem Vorsignal; die anderen Baken stehen in je 75 m Abstand.

Bei Sichtbehinderung können die Baken auch in anderen Abständen stehen.

(7) Tunnel

Vorsignalbaken in Tunneln sind rückstrahlend oder beleuchtet.

(8) Vorsignalbaken nicht aufgestellt

Vorsignale von Zwischen- und Ausfahrsignalen und Vorsignale, die an einem Hauptsignal stehen oder mit diesem an einem Signalträger vereinigt sind, werden nur in Ausnahmefällen, Vorsignalwiederholer und Wärtervorsignale werden nicht durch Baken angekündigt.

(9) Verkürzter Vorsignalabstand

Ist der Abstand eines Vorsignals vom Hauptsignal um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, so trägt die erste Bake auf dem oberen Rand ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.

Bei beschränktem Raum kann es vor der Bake stehen.

Das weiße Dreieck mit schwarzem Rand darf im Geltungsbereich der DV 301 bis auf weiteres fehlen.


4. Signal Ne 4 – Schachbretttafel

(1) Bedeutung

Das Hauptsignal steht – abweichend von der Regel – an einem anderen Standort.

(2) Beschreibung

Eine viereckige, schachbrettartig schwarz und weiß gemusterte Tafel.

(3)

Das Signal ist eine hohe rechteckige Tafel; bei beschränktem Raum ist eine niedrige Tafel aufgestellt.

(4) Aufstellung

Das Signal ist in der Regel an durchgehenden Hauptgleisen aufgestellt; an sonstigen Hauptgleisen kann es aufgestellt sein. Das Signal steht in Höhe des Hauptsignals.

Weitere Hauptsignale in gleicher Höhe

Das Signal darf nicht aufgestellt werden, wenn durch weitere Hauptsignale in gleicher Höhe die Zuordnung nicht eindeutig ist.

(5) Signal Ne 4 rechts aufgestellt

Ein unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist auf ein Hauptsignal hin, das entweder

  • unmittelbar links,
  • mehr als 10 m rechts oder
  • ein Gleis weiter rechts

vom befahrenen Gleis steht.

Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist auf ein Hauptsignal hin, das unmittelbar rechts vom befahrenen Gleis steht.

Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist im Geltungsbereich der DS 301 auch auf ein Sperrsignal hin, das für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung unmittelbar rechts vom befahrenen Gleis steht.

(7) Bauzustände

Bei Bauzuständen kann das unmittelbar links vom Gleis stehende Signal Ne 4 auf ein Hauptsignal hinweisen, das ein Gleis weiter rechts vom befahrenen Gleis steht. Dies ist in der La oder bei NE-Bahnen in einer betrieblichen Anweisung des Betriebsleiters bekannt gegeben.

Das zwischen dem befahrenen Gleis und dem Hauptsignal befindliche Gleis kann zeitweise fehlen.

(8) Beleuchtng

Bei Bauzuständen und wenn der Betrieb es erfordert, ist das Signal rückstrahlend oder beleuchtet.


5. Signal Ne 5 – Haltetafel

(1) Bedeutung

Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen.

(2) Beschreibung

Eine hochstehende weiße Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und schwarzem H

oder eine hochstehende schwarze Rechteckscheibe mit weißem H.

(3) Abweichende Aufstellung

Das Signal kann abweichend von Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 aufgestellt sein. Diese Abweichungen sind nicht bekannt gegeben.

(4) Reisezüge mit Verkehrshalt

Reisezüge mit Verkehrshalt haben an der Haltetafel zu halten. Ist die Haltetafel hinter dem Bahnsteig aufgestellt, hat ein Reisezug so zu halten, dass der erste Wagen des Zuges nicht über den Bahnsteig hinaus steht.

Wo das Halten der Züge auf die Zuglänge abgestimmt werden soll, können Haltetafeln durch Zusatzschilder mit entsprechender Längenangabe ergänzt sein. In diesem Fall ist an der Haltetafel anzuhalten, an der die angegebene Länge gleich oder erstmals größer als die Zuglänge ist, spätestens an der Haltetafel ohne Zusatzschild.

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen darf eine andere Haltetafel bestimmen, die nicht der Zuglänge entspricht, sofern sich bei besetzten Reisezügen alle Einstiegstüren am Bahnsteig befinden.

Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal

Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal haben haltende Züge (auch Güterzüge) an der Haltetafel zu halten, Reisezüge jedoch am Bahnsteig auch wenn am Bahnsteig keine Haltetafel aufgestellt ist.

(5) Beleuchtung

Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.

(6) Bedarfshalt

Durch eine hochstehende, schwarze Rechteckscheibe mit weiß blinkendem „H“ kann die Anforderung eines Bedarfshalts angezeigt werden.


6. Signal Ne 6 – Haltepunkttafel

(1) Bedeutung

Ein Haltepunkt ist zu erwarten.

(2) Beschreibung

Eine schräg zum Gleis gestellte waagerechte weiße Tafel mit drei schwarzen Schrägstreifen.

(3)

Das Signal kündigt Haltepunkte oder Haltestellen an, die infolge der örtlichen Verhältnisse schwer zu erkennen sind.

(4) Aufstellung

Das Signal steht

  • auf Hauptbahnen im Abstand des Bremsweges der Strecke,
  • auf Nebenbahnen 150 m

vor dem Bahnsteig.

(5) Rückstrahlend

Das Signal ist rückstrahlend. Es darf vorübergehend nicht rückstrahlend sein.


7. Signal Ne 7 – Schneepflugtafel

(1) Bedeutung a)

a) Pflugschar heben.

(2) Beschreibung a)

Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben

oder eine gelbe Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben.

(3) Bedeutung b)

b) Pflugschar senken.

(4) Beschreibung b)

Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten

oder eine gelbe Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten.

(5)

Das Signal gilt nur für Schneepflüge mit beweglichen Pflugscharen.

(6) Aufstellung

Das Signal Ne 7 b) darf abweichend von Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 auf eingleisiger Strecke unmittelbar links vom Gleis aufgestellt sein, wenn es sich am Träger des Signals Ne 7 a) für die Gegenrichtung befindet.

(7) Verzicht auf Aufstellung

Auf die Aufstellung des Signals Ne 7 b) darf verzichtet werden, wenn das Ende des zu kennzeichnenden Gleisabschnittes durch das Signal Ne 7 a) der Gegenrichtung erkennbar ist.


8. Signal Ne 12 – Ankündigungsbake

(1) Bedeutung

Überwachungssignal einer Rückfallweiche beachten.

(2) Beschreibung

Eine rechteckige, orangefarbene Tafel mit zwei waagerechten weißen Streifen.

(3)

Der Triebfahrzeugführer bzw. der Mitarbeiter auf dem Fahrzeug an der Spitze hat am Standort des Signals Ne 12 zu prüfen, ob das Signal Ne 13 ein weißes Licht zeigt.

(4) Beleuchtung

Die Ankündigungsbake wird bei Dunkelheit nicht beleuchtet.

(5) Nebengleise

Für Rückfallweichen in Nebengleisen werden keine Signale Ne 12 aufgestellt.


9. Signal Ne 13

Signal Ne 13a

(1) Bedeutung

Die Rückfallweiche ist gegen die Spitze befahrbar.

(2) Beschreibung

Ein weißes Licht über einem orangefarbenen waagerechten Streifen und einem orange-weiß schräg gestreiften Mastschild.

Signal Ne 13b

(3) Bedeutung

Die Rückfallweiche ist gegen die Spitze nicht befahrbar, vor der Weiche halten.

(4) Beschreibung

Ein orangefarbener waagerechter Streifen über einem orange-weiß schräg gestreiften Mastschild.

(5)

Der orangefarbene waagerechte Streifen und das orange-weiß schräg gestreifte Mastschild der Signale Ne 13a und Ne 13b sind rückstrahlend.

(6) Verhalten bei Signal Ne 13b

Bei Signal Ne 13b darf die Rückfallweiche mit Schrittgeschwindigkeit erst befahren werden, nachdem an Ort und Stelle – ggf. nach dem Aufschließen der Verschließeinrichtungen und dem probeweisen Umstellen der Weiche von Hand – die Befahrbarkeit der Weiche festgestellt wurde.

(7) mehrere Rückfallweichen

Folgen auf ein Signal Ne 13 mehrere Rückfallweichen, die gegen die Spitze befahren werden, wird dies am Mastschild des Signals durch eine schwarze Ziffer angezeigt.

Die genannten Verhaltensregeln gelten dann für die angegebene Anzahl von Rückfallweichen.

(8) Störungen

Wird am Überwachungssignal das Signal Ne 13b gezeigt, ist dies sofort dem Fahrdienstleiter bzw. dem Zugleiter zu melden.


10. Signal Ne 14 – ETCS-Halt-Tafel (ETCS Stop marker)

(1) Bedeutung

Halt für Züge in ETCS-Betriebsart SR.

(2) Beschreibung

Ein gelber Pfeil mit weißem Rand auf einer blauen quadratischen Tafel.

(3) Zugehörigkeit zum Gleis

Das Signal gilt für das Gleis, auf das der Pfeil weist.

(4) Kennzeichnung

Das Signal ist mit der eindeutigen Kennzeichnung der ETCS-Blockstelle versehen.

(5) alleinstehend

Ein alleinstehendes Signal Ne 14 gebietet Halt:

  • für Züge, die nicht in der ETCS-Betriebsart FS oder OS verkehren.
  • für Rangierfahrten.
  • für Kleinwagenfahrten.

11. Signal So 1 – Endtafel (DV 301)

(1) Bedeutung

Fahren auf Sicht beenden.

(2) Beschreibung

Eine viereckige rote Tafel mit liegendem weißen Kreuz.

(3) rückstrahlend

Das Signal ist rückstrahlend.

(4) Anwendung

Das Signal wird nur bei der Gleichstrom-S-Bahn Berlin angewendet.

(5)

Mit dem Signal wird der durch ein rotes Mastschild an einem Lichthauptsignal erteilte Auftrag zum Fahren auf Sicht aufgehoben.

(6) Bauzustände

Sind bei Bauzuständen Endtafeln aufgestellt, so ist dies in der La bekannt gegeben.


12. Signal So 19 – Hauptsignalbaken (DV 301)

(1) Bedeutung

Ein Hauptsignal ist zu erwarten.

(2) Beschreibung

Drei aufeinander folgende viereckige orangefarbene Tafeln mit einer, zwei oder drei weißen Kreisflächen, deren Anzahl in Fahrtrichtung abnimmt; die Kreisflächen können rückstrahlend sein.

(3)

Hauptsignalbaken sind in der Regel hohe rechteckige Tafeln. Wo diese nicht aufgestellt werden können, dürfen niedrige quadratische oder niedrige rechteckige Tafeln verwendet werden.

(4) Aufstellung

Hauptsignalbaken sind – vorrangig auf Strecken mit automatischem Streckenblock – zur Ankündigung von Einfahr- und Blocksignalen aufgestellt.

(5)

Jeweils drei Hauptsignalbaken stehen unmittelbar rechts, auf zweigleisiger Strecke für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung unmittelbar links neben dem zugehörigen Gleis. Die in Fahrtrichtung letzte Bake steht 100 m vor dem Hauptsignal; die anderen Baken stehen in je 75 m Abstand voneinander davor.


13. Signal So 106 – Kreuztafel (DV 301)

(1) Bedeutung

Bei fehlendem Vorsignal wird angezeigt, dass ein Hauptsignal zu erwarten ist.

(2) Beschreibung

Eine weiße Sechseckscheibe mit liegendem schwarzem Kreuz an einem schwarz und weiß schräg gestreiften Pfahl.

(3) Nebenbahn

Die Kreuztafel wird nur auf Nebenbahnen angewandt.

(4) Aufstellung

Die Kreuztafel ist im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges vor dem Hauptsignal unmittelbar rechts neben dem Gleis aufgestellt.